- § 1 Leistung von MFP
Die TrainerInnen von MFP verpflichten sich, die jeweils in der Seminarbroschüre
aufgeführten Inhalte zu behandeln und die TeilnehmerInnen durch die Möglichkeit
aktiver Teilhabe zu fördern.
Die Seminarzeiten betragen abzüglich Pausenzeiten täglich mindestens sechs
Stunden à 45 Minuten.
Im 'Supervisionskurs' beträgt die reine Arbeitszeit mindestens 1,5 Zeitstunden.
In der Teilnahmegebühr sind die Arbeitsunterlagen bereits enthalten.
Das Urheberrecht an den Arbeitsunterlagen bleibt bei MFP.
Am Ende des Seminars/Kurses erhalten die Teilnehmer eine schriftliche
Teilnahmebestätigung.
- § 2 Zahlungsbedingungen
Falls mindestens drei Mitarbeiter der gleichen Einrichtung/Firma an einer unserer
Veranstaltungen teilnehmen, gewähren wir einen Nachlass von 10%.
Wir bestätigen den Eingang der Anmeldung per Post, Fax oder per E-mail.
Eine Stornierung bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn ist gebührenfrei
möglich. Bis zu zwei Wochen vor Beginn sind 50% der Seminargebühren
als Stornokosten zu entrichten, danach der Gesamtbetrag.
Die Seminargebühr ist per Banküberweisung oder Verrechnungsscheck (mit Angabe der Kursnummer) bis
spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn zu begleichen.
- § 3 TrainerInnen
MFP setzt nur SeminarleiterInnen ein, die persönlich durch ihre theoretischen
und praktischen Kenntnisse überzeugt haben.
Sie verfügen in jedem Fall über eine pädagogische, psychologische oder
künstlerische Ausbildung und über Zusatzausbildungen oder Erfahrungen,
die sie besonders zur TrainerIn befähigen.
- § 4 Verhinderung der TrainerIn
Falls die für das Seminar benannte TrainerIn aus unvorhersehbaren
Gründen das Seminar nicht leiten kann, behalten wir uns vor, eine adäquate
ErsatztrainerIn zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Seminarvertrag
von MFP gekündigt werden.
Die bereits gezahlte Teilnehmergebühr wird unverzüglich erstattet.
- § 5 Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche gegen MFP und seine TrainerInnen sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
MFP haftet des weiteren nicht für Mängel der Tagungsstätte / des Tagungshotels
oder für Handlungen der dort beschäftigten Personen.
- § 6 Verhinderung der TeilnehmerIn / Mindestteilnehmerzahl
Falls eine TeilnehmerIn ein bereits gebuchtes Seminar kurzfristig absagen muss,
kann eine ErsatzteilnehmerIn geschickt werden.
MFP kann vom Vertrag zurücktreten und das Seminar bis 10 Tage vor Beginn
stornieren, falls weniger als acht Anmeldungen vorliegen. Eine bereits gezahlte
Teilnehmergebühr wird in diesem Fall umgehend erstattet.
- § 7 Geheimhaltung
MFP verpflichtet sich zur zeitlich unbefristeten Geheimhaltung aller
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der persönlichen Daten und
Mitteilungen der TeilnehmerInnen, die im Rahmen der Zusammenarbeit
genannt werden.
- § 8 Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer Vertrags- oder AGB-Klausel bleiben die übrigen
Klauseln dennoch wirksam. Der unwirksame Vertragsbestandteil wird durch eine,
in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst ähnliche Regelung ersetzt.
- § 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird die Stadt Nettetal/Niederrhein vereinbart.