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AGB's (Teil 2/2) - Marina Ferkinghoff + Partner (MFP)

Die AGB für Beratung, Planung, Supervision + Coaching finden Sie hier.

Seminare
  • § 1 Leistung von MFP

    Die TrainerInnen von MFP verpflichten sich, die jeweils in der Seminarbroschüre aufgeführten Inhalte zu behandeln und die TeilnehmerInnen durch die Möglichkeit aktiver Teilhabe zu fördern.

    Die Seminarzeiten betragen abzüglich Pausenzeiten täglich mindestens sechs Stunden à 45 Minuten. Im 'Supervisionskurs' beträgt die reine Arbeitszeit mindestens 1,5 Zeitstunden.

    In der Teilnahmegebühr sind die Arbeitsunterlagen bereits enthalten. Das Urheberrecht an den Arbeitsunterlagen bleibt bei MFP.

    Am Ende des Seminars/Kurses erhalten die Teilnehmer eine schriftliche Teilnahmebestätigung.

  • § 2 Zahlungsbedingungen

    Falls mindestens drei Mitarbeiter der gleichen Einrichtung/Firma an einer unserer Veranstaltungen teilnehmen, gewähren wir einen Nachlass von 10%.

    Wir bestätigen den Eingang der Anmeldung per Post, Fax oder per E-mail.

    Eine Stornierung bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn ist gebührenfrei möglich. Bis zu zwei Wochen vor Beginn sind 50% der Seminargebühren als Stornokosten zu entrichten, danach der Gesamtbetrag.

    Die Seminargebühr ist per Banküberweisung oder Verrechnungsscheck (mit Angabe der Kursnummer) bis spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn zu begleichen.

  • § 3 TrainerInnen

    MFP setzt nur SeminarleiterInnen ein, die persönlich durch ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse überzeugt haben. Sie verfügen in jedem Fall über eine pädagogische, psychologische oder künstlerische Ausbildung und über Zusatzausbildungen oder Erfahrungen, die sie besonders zur TrainerIn befähigen.

  • § 4 Verhinderung der TrainerIn

    Falls die für das Seminar benannte TrainerIn aus unvorhersehbaren Gründen das Seminar nicht leiten kann, behalten wir uns vor, eine adäquate ErsatztrainerIn zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Seminarvertrag von MFP gekündigt werden.
    Die bereits gezahlte Teilnehmergebühr wird unverzüglich erstattet.

  • § 5 Haftungsausschluss

    Schadensersatzansprüche gegen MFP und seine TrainerInnen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

    MFP haftet des weiteren nicht für Mängel der Tagungsstätte / des Tagungshotels oder für Handlungen der dort beschäftigten Personen.

  • § 6 Verhinderung der TeilnehmerIn / Mindestteilnehmerzahl

    Falls eine TeilnehmerIn ein bereits gebuchtes Seminar kurzfristig absagen muss, kann eine ErsatzteilnehmerIn geschickt werden.

    MFP kann vom Vertrag zurücktreten und das Seminar bis 10 Tage vor Beginn stornieren, falls weniger als acht Anmeldungen vorliegen. Eine bereits gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall umgehend erstattet.

  • § 7 Geheimhaltung

    MFP verpflichtet sich zur zeitlich unbefristeten Geheimhaltung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der persönlichen Daten und Mitteilungen der TeilnehmerInnen, die im Rahmen der Zusammenarbeit genannt werden.

  • § 8 Salvatorische Klausel

    Im Falle der Unwirksamkeit einer Vertrags- oder AGB-Klausel bleiben die übrigen Klauseln dennoch wirksam. Der unwirksame Vertragsbestandteil wird durch eine, in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst ähnliche Regelung ersetzt.

  • § 9 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand wird die Stadt Nettetal/Niederrhein vereinbart.