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AGB's (Teil 1/2) - Marina Ferkinghoff + Partner (MFP)

Die AGB für unsere Seminare finden Sie hier.

Organisations-Beratung, Planung, Supervision + Coaching
  • § 1 Leistung von MFP

    Die BeraterInnen von MFP verpflichten sich, die jeweils im Angebot genannten Inhalte im vereinbarten Zeitrahmen zu behandeln. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

  • § 2 BeraterInnen

    MFP setzt nur BeraterInnen ein, die persönlich durch ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse überzeugt haben. Sie verfügen in jedem Fall über eine pädagogische oder psychologische Ausbildung, über Berufserfahrung in dem entsprechenden Arbeitsfeld und über Zusatzausbildungen, die sie besonders zur 'BeraterIn' befähigen.

  • § 3 Mitwirkung des Auftraggebers

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen, insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer notwendige Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
    Ein Unterlassen dieser Mitwirkungspflicht von Seiten des Auftraggebers berechtigt den Auftragnehmer, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, zur Kündigung des Vertrages. Der Auftragnehmer behält gleichwohl den Anspruch auf die Vergütung (§ 642 (2) BGB).

    Der Auftraggeber steht dafür ein, dass Urheberrechte, die während des Arbeitsprozesses entstanden oder in diesen eingeflossen sind, beim Auftragnehmer verbleiben.

  • § 4 Geheimhaltung

    MFP verpflichtet sich zur zeitlich unbefristeten Geheimhaltung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der persönlichen Daten und Mitteilungen aller beteiligten Personen, die im Rahmen der Zusammenarbeit genannt werden.

  • § 5 Loyalitätsverpflichtung

    Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere ist die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit zu unterlassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 5.000 EUR für Handlungen der dort beschäftigten Personen.

  • § 6 Haftungsausschluss

    Schadensersatzansprüche gegen MFP und seine TrainerInnen/BeraterInnen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

    MFP haftet des weiteren nicht für Mängel von Tagungsstätten / Tagungshotels oder für Handlungen der dort beschäftigten Personen.

  • § 7 Zahlungsbedingungen

    Hat der Auftragnehmer die Leistungen erbracht, teilt er dies dem Auftraggeber mit und stellt sie in Rechnung.

    Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 von Hundert p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.

  • § 8 Honorare und Kosten

    Das Entgelt für die Leistungen der BeraterIn richtet sich nach den im Angebot festgelegten Sätzen.

    Sind Festpreise vereinbart, kann bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung von einem Drittel der Vertragssumme erhoben werden.

    Fahrtkosten und Spesen sind bereits in den Honorarsätzen enthalten, jedoch keine Umsatzsteuer.

  • § 9 Vertragsdauer und Kündigung

    Die Vertragsdauer richtet sich nach der Vereinbarung der beteiligten Vertragspartner. Verträge mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten können mit einer Frist von acht Wochen vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe dies erfordern.

  • § 10 Verzug und höhere Gewalt

    Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls die Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht wurden.
    Ein Verzugsschaden kann nicht geltend gemacht werden.

    Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

  • § 11 Salvatorische Klausel

    Im Falle der Unwirksamkeit einer Vertrags- oder AGB-Klausel bleiben die übrigen Klauseln dennoch wirksam. Der unwirksame Vertragsbestandteil wird durch eine, in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst ähnliche Regelung ersetzt.

  • § 12 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand wird die Stadt Nettetal/Niederrhein vereinbart.